Minarette, ja oder nein?

Minarette, ja oder nein? Die Frage erweckt in der Bevölkerung verschiedenste Assoziationen: Ausschluss, Angst, Provokation, Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit, aber auch Respekt, Legalität und Koexistenz.

Soll der Bau von Minaretten in der Schweiz verboten oder erlaubt werden? Diese Frage und die Antwort darauf sind komplexer, als man auf den ersten Blick meinen könnte. Die Angst ist ein schlechter Ratgeber, und die Koexistenz hat ihre Grenzen. Eine knappe Antwort lautet: Der Bau eines Minaretts soll erlaubt sein, wenn er in allen Punkten mit den Gesetzen in Einklang steht; er soll verboten sein, wenn mit dem Bau offensichtlich oder unterschwellig Ziele verfolgt werden, die den Religionsfrieden in der Schweiz gefährden können.

Ein Minarett ist kein zwingender Bestandteil der Moschee. Es gibt viele Moscheen ohne Minarett. Zudem nützt es wenig, gegen den Bau eines Minaretts zu kämpfen, ohne zu wissen, welche Aktivitäten in der Moschee angeboten werden. In einer Moschee kann es neben den Gebetsräumen auch eine Bibliothek, ein Büro für den Imam, eine Cafeteria, Schulungsräume und Läden, z.B. eine Metzgerei, geben. In der Schweiz ist der Legalität und der Kontrolle der Aktivitäten einer Moschee mehr Gewicht beizumessen, als der Frage, ob der Bau eines Minaretts angebracht ist oder nicht. Vor allem dann, wenn das Minarett stumm bleiben soll und damit nicht dem Aufruf zum Gebet dienen kann. Zur Erinnerung: In vielen Ländern mit muslimischer Mehrheit haben die Kirchen keinen Kirchturm.

Weder Feldzug gegen die Minarette, noch uneingeschränkte Hinnahme der inneren Organisation der Moscheen in der Schweiz! Die Arbeitsgruppe Islam der SBK stellt sich nicht gegen den Bau von Minaretten, sondern lädt alle Beteiligten ein, die entsprechenden Gesetze zu befolgen und die Abklärungen mit Ernsthaftigkeit zu treffen.

Hinweis:

Die „Arbeitsgruppe Islam“ (AGI) wurde 2001 von der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) geschaffen und hat die Förderung des interreligiösen Dialogs im Geist des Zweiten Vatikanums zum Ziel.


Lausanne, 2. Mai 2007


Informationsdienst von Weihbischof Pierre Bürcher
Postfach 171 - 1001 Lausanne
Tel. 021 617 20 73 (Bürozeiten)
service.info.mgr.burcher@bluewin.ch



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